Frauen-BL: Leverkusen legt Einspruch gegen Wiederholung ein – Fussball



Nächste Runde im Ringen um die Wertung des Frauen-Bundesligaspiels zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen: Die Werkself hat Einspruch gegen das Urteil des Sportgerichts eingelegt.


Ihr Klub gibt sich nicht geschlagen: die Spielerinnen von Bayer 04 Leverkusen.

IMAGO/Schöner Sport


24 Stunden Zeit hatte Bayer 04 Leverkusen, um gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts Einspruch einzulegen. Die Zeit hat der Klub genutzt, wie der DFB am Freitag vermeldete.


Das Sportgericht hatte am Donnerstag per Einzelrichter entschieden, dass die Wertung der Bundesliga-Partie vom 31. August zwischen dem SC Freiburg und Leverkusen (2:3) aufgehoben und die Begegnung neu angesetzt werde.


Nach der neuen Entwicklung werde das Sportgericht nun über den Fortgang des Verfahrens entscheiden, schrieb der DFB. Von den Klubs gab es zunächst keine weiteren Stellungnahmen.


Die Freiburger Verantwortlichen hatten Einspruch gegen die Wertung eingelegt mit der Begründung, dass das Schiedsrichterinnen-Gespann um Theresa Hug einen Regelverstoß begangen habe. In der 88. Minute hatte die Unparteiische einen Strafstoß der Leverkusenerinnen wiederholen lassen, nachdem die gefoulte Kristin Kögel über die Latte geschossen hatte.


Podcast

Streit zwischen DAZN und DFL: Wie bedrohlich ist die Lage?



14:24 Minuten


Hug hatte von ihrer Assistentin das Signal erhalten, dass sich SC-Keeperin Rafaela Borggräfe zu früh von ihrer Torlinie bewegt habe. Im zweiten Versuch hatte Kögel schließlich zum 3:2-Endstand verwandelt. Laut Regelwerk darf ein verschossener Strafstoß jedoch nur dann wegen eines Vergehens der Torhüterin wiederholt werden, wenn deren Vergehen die Schützin „eindeutig beeinträchtigt“ hat.

© – by Artikelquelle

Dieser Beitrag wurde unter News veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert