Warum beide Handelfmeter in München regelkonform waren – Fussball



Die beiden Elfmeterpfiffe bei Bayern-ManCity sorgten für viel Kritik. Nach UEFA-Richtlinien waren jedoch beide völlig korrekt.

Am Mittwoch in München immer wieder umringt: Schiedsrichter Clement Turpin (re.).


Am Mittwoch in München immer wieder umringt: Schiedsrichter Clement Turpin (re.).

IMAGO/Sven Simon


Eine glatte Sechs schrieb Bayern-Trainer Thomas Tuchel Schiedsrichter Clement Turpin nach dem Champions-League-Aus gegen Manchester City ins Zeugnis. Doch obwohl der 40 Jahre alte Franzose – immerhin Leiter es Endspiels 2022 – in der Tat keinen glücklichen Eindruck hinterlassen und immer wieder für Diskussionen diesseits und jenseits der Seitenauslinie gesorgt hatte, dürfte seine Note von Seiten der UEFA-Verantwortlichen weitaus besser ausgefallen sein.


Denn: Die beiden Handelfmeter-Entscheidungen, auf die besonders viele Zuschauer mit Unverständnis reagierten, waren nach den Richtlinien des Verbands korrekt. Im ersten Durchgang hatte Dayot Upamecano einen Schuss von Ilkay Gündogan im Wegdrehen leicht mit dem Arm gestreift, im zweiten Sadio Mané an der Torauslinie aus kurzer Distanz Manuel Akanji an den Unterarm geschossen.


Vor dem ersten Elfmeter, den Erling Haaland über die Latte schoss (37.), hatte Turpin selbst sofort auf den Punkt gezeigt, vor dem zweiten, den Joshua Kimmich zum 1:1-Endstand verwandelte (83.), erst nach VAR-Eingriff und kurzem Gang in die Review-Area.


Mit Blick auf den offiziellen Handspiel-Regeltext sorgen beide Pfiffe zunächst einmal für Fragezeichen: Demnach liegt ein Vergehen nur dann vor, wenn ein Spieler „den Ball absichtlich mit der Hand/dem Arm berührt“ oder „den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert“, wobei eine unnatürliche Vergrößerung vorliegt, „wenn die Hand-/Armhaltung weder die Folge einer Körperbewegung des Spielers in der jeweiligen Situation ist noch mit dieser Körperbewegung gerechtfertigt werden kann“.

Dass Upamecano den Ball nur leicht berührte, spielt keine Rolle


Bei Upamecano und Akanji war weder eine Absicht noch eine strafbare Vergrößerung der Körperfläche nachzuweisen, die der Definition im Regelbuch entspricht. Trotzdem erfüllte Turpin mit seinem Schiedsrichterteam einfach nur die UEFA-Anweisungen. Vom Verband wird nämlich die strenge und enge Auslegung vorgegeben, wonach ein nicht am Körper anliegender Arm als nicht regelkonform einzustufen, sofern eine Orientierung zum Ball vorliegt.


Dass Upamecano bei seinem Handspiel den Ball nur minimal berührte und dessen Richtung damit praktisch nicht veränderte, ist übrigens bei der Bewertung von Handspielen grundsätzlich unerheblich. Ob ein strafbarer Regelverstoß vorliegt, hängt nicht davon ab, ob der Spieler den Ball nur leicht touchiert oder fängt.


Soll sich etwas an der unbefriedigenden Situation rund ums Handspiel ändern, bleiben am Ende nur zwei Möglichkeiten: die Anpassung der vorgegebenen Auslegung etwa hin zu mehr Fokus auf die Absicht – oder direkt die Anpassung des Regeltextes. 

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